Stand 12. Oktober 2026: In Neudorf, St. Gallen laufen
7 bewilligte Arbeiten.
Diese Woche begonnen
In den letzten sieben Tagen hat in Neudorf, St. Gallen laut Register keine neue
Baustelle begonnen.
Die längsten laufenden Baustellen
Erstellung neuer Vorschacht — Rorschacher Strasse 6. Juli 2026
– 20. November 2026
· Kleinbaustelle
Muffenlöcher — Lerchentalstrasse 6. Juli 2026
– 20. November 2026
· Kleinbaustelle
Netz Sanierung Muffenloch — Lerchentalstrasse 6. Juli 2026
– 20. November 2026
· Kleinbaustelle
Laufende Baustellen ohne Enddatum im Register
Martinsbruggstrasse, Schuppisstrasse bis Martinsbruggstrasse 90, Ausbau Beginn ohne Datum
– Ende ohne Datum im Register
· Grossbaustelle
Martinsbruggstrasse 90 - 111_Bauarbeiten Stromversorgung Beginn ohne Datum
– Ende ohne Datum im Register
· Grossbaustelle
Tablatweg, Martinsbruggstrasse bis Reherstrasse, Instandstellung Beginn ohne Datum
– Ende ohne Datum im Register
· Grossbaustelle
Gebiet Neudorf, Bauarbeiten elektrischer Leitungen Beginn ohne Datum
– Ende ohne Datum im Register
· Grossbaustelle
Quelle: Stadt St.Gallen, Aktuelle Baustellen.
Das
Register «Aktuelle Baustellen» der Stadt St.Gallen führt Gross- und Kleinbaustellen;
die Zuordnung zum Quartier folgt den statistischen Quartieren (Wohnviertel) der Stadt
St.Gallen.
Die Seite liest das Register mindestens einmal täglich neu.
Ihre Adresse in Neudorf beobachten lassen
Wir fragen die Register täglich ab. Beginnt im Umkreis von 150 Metern um Ihre
Adresse eine neue bewilligte Arbeit oder wird eine verlängert, erhalten Sie eine E-Mail
mit Bezeichnung, Distanz, Enddatum und Quelle. Sonst schreiben wir nicht.
Was das für Geschäftsmieter heisst
Art. 259d OR — der Artikel im Obligationenrecht zum Mietrecht — gibt bei
einem Mangel, der den Gebrauch des Mietobjekts beeinträchtigt, Anspruch auf
Herabsetzung des Mietzinses. Eine Baustelle vor dem Eingang kann ein solcher Mangel
sein, für Geschäftsräume genauso wie für Wohnungen.
Die Herabsetzung wirkt ab dem Moment, in dem die Vermieterschaft vom Mangel
Kenntnis erhält — nicht rückwirkend ab Baubeginn. Die Mangelanzeige ist deshalb
bewusst eine Anzeige mit Fakten und Datum: Sie setzt den Zeitpunkt. Welche Forderung daraus
folgt, besprechen Sie mit Ihrer Verwaltung oder Ihrer Anwältin.