Stand 12. Oktober 2026: In St. Fiden, St. Gallen laufen
5 bewilligte Arbeiten.
Diese Woche begonnen
In den letzten sieben Tagen hat in St. Fiden, St. Gallen laut Register keine neue
Baustelle begonnen.
Laufende Baustellen ohne Enddatum im Register
Flurhofstrasse, Fernwärmeausbau Beginn ohne Datum
– Ende ohne Datum im Register
· Grossbaustelle
Lindenstrasse, Färberstrasse bis Lindenstrasse, Fernwärmeausbau Beginn ohne Datum
– Ende ohne Datum im Register
· Grossbaustelle
Falkensteinstrasse bis Rehetobelstrasse, Kanalerneuerung Kanalisation Beginn ohne Datum
– Ende ohne Datum im Register
· Grossbaustelle
Lindenstrasse 71 bis 132, Werkstrasse, Helvetiastrasse, Arbeiten an der elektrischen Versorgungsleitung Beginn ohne Datum
– Ende ohne Datum im Register
· Grossbaustelle
Flurhofstrasse 151 bis Rehetobelstrasse, Neubau Meteorabwasserkanal Beginn ohne Datum
– Ende ohne Datum im Register
· Grossbaustelle
Quelle: Stadt St.Gallen, Aktuelle Baustellen.
Das
Register «Aktuelle Baustellen» der Stadt St.Gallen führt Gross- und Kleinbaustellen;
die Zuordnung zum Quartier folgt den statistischen Quartieren (Wohnviertel) der Stadt
St.Gallen.
Die Seite liest das Register mindestens einmal täglich neu.
Ihre Adresse in St. Fiden beobachten lassen
Wir fragen die Register täglich ab. Beginnt im Umkreis von 150 Metern um Ihre
Adresse eine neue bewilligte Arbeit oder wird eine verlängert, erhalten Sie eine E-Mail
mit Bezeichnung, Distanz, Enddatum und Quelle. Sonst schreiben wir nicht.
Was das für Geschäftsmieter heisst
Art. 259d OR — der Artikel im Obligationenrecht zum Mietrecht — gibt bei
einem Mangel, der den Gebrauch des Mietobjekts beeinträchtigt, Anspruch auf
Herabsetzung des Mietzinses. Eine Baustelle vor dem Eingang kann ein solcher Mangel
sein, für Geschäftsräume genauso wie für Wohnungen.
Die Herabsetzung wirkt ab dem Moment, in dem die Vermieterschaft vom Mangel
Kenntnis erhält — nicht rückwirkend ab Baubeginn. Die Mangelanzeige ist deshalb
bewusst eine Anzeige mit Fakten und Datum: Sie setzt den Zeitpunkt. Welche Forderung daraus
folgt, besprechen Sie mit Ihrer Verwaltung oder Ihrer Anwältin.